Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet” – heise online – 13.05.09

Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg ist ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet, den Zugriff auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren. Dies entschied das Gericht mit Urteil vom 12. November 2008, dessen schriftliche Urteilsbegründung nunmehr vorliegt (Az.: 308 O 548/08). Danach ist die Einrichtung einer DNS-Sperre für einen Provider unzumutbar, da sie nur beschränkt zur Verhinderung des Zugriffs auf die Seite geeignet und zudem leicht zu umgehen sei.

via heise online – 13.05.09 – Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet”.

Tags: , , , , ,

5 Responses to “Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet” – heise online – 13.05.09”

  1. Fieser Admin Says:

    Eine Kopie davon bitte an die Zensur-Ursel schicken.

  2. Urteil des Hamburger Landgerichts: DNS Sperren nur bedingt geeignet » Der fiese Admin Says:

    [...] bei Chriss [...]

  3. Hamburger Landgericht: Einrichtung einer DNS-Sperre nur beschränkt geeignet | Die Schreibtischwerkstatt Says:

    [...] fieser Admin und chriss, vielen Dank für das Versüssen meines [...]

  4. Persönliche, politische Grosswetterlage | duetsch.info Says:

    [...] ist um so erschreckender, denn viele unserer Bundestagsabgeordneten sind ja gelernte Juristen: Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten nur bedingt geeignet Scheinbar ging die politische IT-Kompetenz mit Laptop Edmund nach Brüssel! Weitere [...]

  5. Urteil des Hamburger Landgerichts: DNS Sperren nur bedingt geeignet : Boah Alter Says:

    [...] bei Chriss Categories: Fieser Admin [...]

Leave a Reply

Get Adobe Flash player