Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet” – heise online – 13.05.09
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg ist ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet, den Zugriff auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren. Dies entschied das Gericht mit Urteil vom 12. November 2008, dessen schriftliche Urteilsbegründung nunmehr vorliegt (Az.: 308 O 548/08). Danach ist die Einrichtung einer DNS-Sperre für einen Provider unzumutbar, da sie nur beschränkt zur Verhinderung des Zugriffs auf die Seite geeignet und zudem leicht zu umgehen sei.
via heise online – 13.05.09 – Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet”.
May 13th, 2009 at 22:08
Eine Kopie davon bitte an die Zensur-Ursel schicken.
May 13th, 2009 at 22:19
[...] bei Chriss [...]
May 13th, 2009 at 22:54
[...] fieser Admin und chriss, vielen Dank für das Versüssen meines [...]
May 14th, 2009 at 07:22
[...] ist um so erschreckender, denn viele unserer Bundestagsabgeordneten sind ja gelernte Juristen: Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten nur bedingt geeignet Scheinbar ging die politische IT-Kompetenz mit Laptop Edmund nach Brüssel! Weitere [...]
January 3rd, 2011 at 06:55
[...] bei Chriss Categories: Fieser Admin [...]